spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB
PDF Drucken E-Mail

IT-Systemelektroniker Gerd Krusy, 52064 Aachen, Hubertusplatz 8

USt-IdNr.:DE248276137

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.10.08)

Vertrags- Bestandteil

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller meiner Angebote und Auftragsbestätigungen.

  1. Sollte mein Kunde mit einzelnen Punkten nicht einverstanden sein, dann bitte ich mich, rechtzeitig vor Auftragserteilung anzusprechen. Anderenfalls sehe ich sein Schweigen als Zustimmung an. Ich werde meine Kunden hierauf ausdrücklich hinweisen.
  2. Mündliche Nebenabsprachen aller Art gelten nur, wenn ich sie schriftlich bestätige.
  3. Die in Prospekte, Flyer oder Webside meiner Firma oder Zulieferer und Subunternehmer genannten technischen Daten aller Art, preise Termine und andere Vertragsdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie von mir schriftlich bestätigt sind. Dasselbe gilt für Anzeigen, Kataloge, Preislisten und Rundschreiben.

Vertrags- Abwicklung
Meine Leistungen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, als Dienstleistungen im Sinne des § 611BGB angeboten und ausgeführt.

  1. Ich werde bei der Ausführung meiner Leistungen die branchenüblichen Leistungsstandards einhalten
  2. Alle meine Stundensätze werden im Angebot ausdrücklich und konkret beziffert. Liegen zwischen Auftragserteilung und Ausführungsbeginn mehr als 3 Monate oder verlängert sich die geplante Ausführung um dieselbe Zeit, bin ich berechtigt, nachweisbare Kaufkraftverluste oder andere Preissteigerungen weiterzuberechnen.
  3. Führt eine Fehlersuche zu keinem Ergebnis, dann berechne ich auch in diesem Fall die nachgewiesene Arbeitszeit mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Umsatzsteuer.
  4. An meine Angebote halte ich mich in der Regel 14 Tage gebunden.
  5. Lieferfristen und andere Termine, die schriftlich vereinbart sind, werde ich nach besten Kräften einhalten. Sollte mir dies im Einzelfall nicht gelingen, dann gilt eine angemessene Nachfrist, mindesten jedoch 14 Werkstage. Höhere Gewalt geht nicht zu meinen Lasten.
  6. Die Mitwirkungspflicht meiner Kunden ergibt sich aus der jeweiligen Art des Auftrags. Hierzu gehören insbesondere eingehende und reproduzierbare Informationen über auftretende Störungen, Art und Verknüpfung der eingesetzten Hard- und Software und der Zielvorstellungen meiner Kunden. In komplexen Fällen ist von meinem Kunden ein Leistungsverzeichnis (Pflichtenheft) zu erstellen und allein zu verantworten, in dem alle für die vertragsgemäße Erledigung meiner Arbeiten aller Punkte konkret bezeichnet sind. Andere Aspekte werden dann, wenn sie sich nicht im allgemein üblichen Rahmen bewegen sollten, in meiner Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt. Alle zur Erfüllung meiner Vertrags-Pflichten erforderlichen Vor-Leistungen meiner Kunden müssen zeitgerecht und in guter Qualität erbracht werden. Eine dafür erforderliche Nachfrist beträgt längstens 14 Werkstage.
  7. In allen Fällen ist mein Auftragsgeber verpflichtet, alle Daten, deren Beschädigung oder Verlust im Rahmen meiner Tätigkeit möglich ist, vor Beginn und während meiner Tätigkeit auf geeigneter Weise zu sichern. Die Hinzuziehung eines Spezialisten wird empfohlen. Meine Haftung ist ausgeschlossen.
  8. Mängelanzeigen sind nur dann wirksam, wenn sie mir in Schriftform zugegangen sind und eine möglichst konkrete Spezifikation des Mangels enthalten.
  9. Sollte ein mir erteilter Auftrag ausdrücklich als Werksvertrag ausgestaltet sein, und dabei berechtigte Beanstandungen auftreten, dann werde ich diese beheben, jedoch nur bis zu dem Betrag des mir erteilten Auftragsvolumens ohne Umsatzsteuer. Bei Fehlschlagen steht meinem Kunden das Recht zu, den vereinbarten Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für die Dauer der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften in ihrem Mindestmaß.
  10. Der Nachweis für Vorgänge und Schäden aller Art, die nicht in meinem aktuellen Verantwortungs- und Zugriffs-Bereich liegen oder daraus entspringen, obliegt meinem Kunden.
  11. Aufrechnungen meiner Kunden gegen meine Forderungen sind in allen Fällen nur dann möglich, wenn deren Ansprüche von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2BGB ist ausgeschlossen.
  12. Gegenstände, die zur Durchführung meiner Arbeiten notwendig sein sollten und dort verbleiben sollen, gehen in das Eigentum meiner Kunden über. Die Anschaffung erfolgt entweder durch meine Kunden selbst oder durch mich als Vertreter meiner Kunden. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber Lieferanten.
  13. Beide Vertragsparteien werden alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten Fakten aus dem Bereich der jeweils anderen Partei mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln, also nötigenfalls auch vertraulich.
  14. Bei Serviceverträgen ergeben sich speziale Zahlungsmodalitäten, die im Einzelnen in den Verträgen geregelt werden.

Kostenvoranschläge
Erstberatungen im Vorfeld eines konkreten Auftrages sind kostenlos, wenn sie einen dem Auftragsvolumen angemessenen zeitlichen Umfang (höchstens 5%) nicht übersteigen.

  1. Kostenvoranschläge geben die voraussichtlichen Kosten des Auftrages an. Sie sind dann verbindlich, wenn ich dies schriftlich bestätigt habe. Zeichnet sich bei Durchführung des Auftrages eine Kostenüberschreitung ab, dann informiere ich den Kunden über den Sachverhalt und hole seine Entscheidung ein, ob und in welchem Umfang der Auftrag weitergeführt werden soll, und ob er die weiteren Kosten tragen will.
  2. Kostenvoranschläge kann ich dann in Rechnung stellen, wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
  3. Alle meine Stundensätze werden im Angebot ausdrücklich und konkret beziffert. Liegen zwischen Auftragserteilung und Ausführungsbeginn mehr als 3 Monate oder verlängert sich die Ausführungszeit um dieselbe Zeit, dann bin ich berechtigt, nachweisbare Kaufkraftverluste oder andere Preissteigerungs- Faktoren weiterzuberechnen.
  4. Führt eine Fehlersuche zu keinem Ergebnis, dann berechne ich die nachgewiesene Arbeitszeit mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Umsatzsteuer.
  5. Sollte ein vereinbarter Termin oder Auftrag durch meinen Kunde nicht zustande kommen behalte ich mir vor eine Pauschale zu berechnen.

 Lieferung von Fremdsoftware

Lieferung von Software, die von anderen Unternehmen erstellt wurden, erfolgt unter Bezug und Beifügung der Lieferbedingungen des Herstellers.

  1. Sollte unser Vertragspartner im Einzelfall Zweifelhaben wer der Hersteller des Produktes ist, dann soll er sich an uns wenden. Wir werden Name und Anschrift offen legen.
  2. Es handelt sich dabei um Kaufverträge.
  3. Unsere Lieferungen sind ausschließlich für Unternehmen bestimmt. Beabsichtigt der Besteller, die von mir zu liefernde Ware an einen Verbraucher oder an einen Unternehmerweiter zu liefern, der seinerseits Verbraucher mit derartiger Waren beliefert, hat er unser hierauf vor Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen.
  4. Vertragsgegenstand ist, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, Standard- Software, die nicht individuell für Bedürfnisse des Bestellers hergestellt ist.
  5. Bei Installationen von Sicherungskopien, Demo-, Free- oder Shareware obliegt es, wenn nicht anders vereinbart, dem Kunden sich um die Lizenzierung zu kümmern. Ich bin nur verpflichtet meinen Kunden darauf hinzuweisen.
  6. Vertragsgegenstand ist, soweit im Einzelfall soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt ist.
  7. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Besteller die Orginalanwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüber hinausgehende Dokumentation bin ich nicht verpflichtet.
  8. Ich bin insbesondere nicht verpflichtet, den Objektcode auf Datenträger zu übergeben.
  9. Der vom Hersteller angebotene Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. Ich bin insofern nur Vermittler. Insbesondere art und Dauer der Nutzung ergeben sich auch aus dem Lizenzvertrag.
  10. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungszwecke zu entwickeln. Gewährleistungsansprüche bestehen nur soweit sie gesetzlich weder ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
  11. Keine Gewährleistung auf Softwareinstallationen da Anwenderfehler nicht auszuschließen sind.
  12. Ergänzend gelten die oben für Dienst- und Werkverträge beschriebenen Bestimmungen, soweit sie auch für Lieferverträge anwendbar sind. Dies gilt insbesondere für Mitwirkungspflichten des Kunden, Mängelrügen und Zahlungen.

Haftungs-Begrenzung

  1. Soweit gesetzlich möglich, ist meine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen
  2. Der zu ersetzende Schaden ist im Einzelfall begrenzt auf den betrag, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Geschäfte eingetreten ist oder hätte eintreten können. Dasselbe gilt für die Wertminderung, die gewöhnlich eintreten könnten und ist maximal den begrenzt auf den Auftragswert zuzüglich Umsatzsteuer.
  3. Gegenüber Unternehmern, die meine Dienstleistungen beanstanden sollten, beschränken sich meine Verpflichtungen auf deren gesetzliche Mindestrechte.
  4. Sollte der mir erteilte Auftrag schriftlich und ausdrücklich als Werksvertrag vereinbart sein, und bei der Durchführung berechtigte Beanstandungen auftreten, dann werde ich dieselben binnen angemessener Frist beheben. Im Übrigen gilt Ziffer 3 auch hier.
  5. In keinem Fall hafte ich weitergehend als eine branchenübliche Betriebshaftpflicht-versicherung bei durchschnittlicher Ausgestaltung Deckung gewähren würde.
  6. Mängelrügen sind nur dann wirksam, wenn sie mir in Schriftform zugegangen sind, und eine konkrete Spezifikation des Mangels oder seine Auswirkungen enthalten.
  7. Der Nachweis für Vorgänge und Schäden aller Art, die nicht in meinem aktuellen Verantwortungs- oder Zugriffs- Bereich liegen oder daraus entspringen, obliegen meinen Kunden.

Zahlungsbestimmungen

  1. Meine Rechnungen sind ohne Abzug von Skonti innerhalb von 8 Tagen seit Rechnungsdatum in bar oder durch Banküberweisung zur Zahlung fällig.
  2. Bei Zahlungverzug meiner Kunden berechne ich Zinsen gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen Darüber hinaus behalte ich mir die Geltendmachung eines größeren Schadens vor.
  3. Ich bin zu Teillieferungen berechtigt. Der evtl. Anspruch des Kunden auf Wandlung der Gesamtlieferung wird davon nicht berührt.
  4. Je nach Auftragsvolumen bin ich berechtigt, angemessene Teil – oder Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. In Sonderfällen kann ich Vorkasse vereinbaren.
  5. Ratenzahlungen müssen bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden.
  6. Soweit ich als Subunternehmer tätig bin kann mir nicht entgegengehalten werden, die Leistung eines anderen Unternehmers berechtigte den Endabnehmer zur Zurückhaltung seiner Zahlungen.
  7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises mein Eigentum.

Datenschutz

  1. Ich bin berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Kunden betreffen, unter Beartung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) zu verarbeiten.
  2. Ich gewährleiste meinen Kunden den absoluten Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Ergänzende Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, dann bleiben die anderen Regelungen unberührt. Ergänzend gilt die einschlägige gesetzliche Regelung

  1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Es gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
  3. Als Erfüllungsort für Aufträge gilt der Ort des Firmensitzes Ihr PC Spezialist (Aachen)
  4. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen von Ihr PC Spezialist ist Aachen
 
spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB
spacer.png, 0 kB